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Wann Arbeitnehmer erreichbar sein müssen

Die ständige Erreichbarkeit per Handy, Laptop oder Tablet-PC schafft zwar Flexibilität, erhöht für Arbeitnehmer aber auch die Belastung. Denn egal ob Wochenende oder Urlaub: Bei vielen Angestellten ist das Handy immer dabei, werden die E-Mails regelmäßig geprüft. Doch müssen Arbeitnehmer in der heutigen Zeit wirklich rund um die Uhr für den Chef, die Kollegen oder den Kunden erreichbar sein? Wo liegen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit?

 

Tatsächlich geben immer mehr Beschäftigte an, auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen und Vorgesetzte erreichbar zu sein – sei es per Diensthandy, E-Mail oder privatem Telefon. 2011 waren dies bereits 88 Prozent aller Berufstätigen. Ein Anruf vom Chef beim Abendessen oder eine Mail an den Kunden noch vor dem Frühstück: Darf der Vorgesetzte dies wirklich verlangen? Und bedeutet der Besitz eines Diensthandys automatisch, dass der Arbeitnehmer sich rund um die Uhr zur Verfügung halten muss?

 

Der Mythos der ständigen Erreichbarkeit

 

Tatsächlich hängt die Regelung der Erreichbarkeit vom Einzelfall ab. Rechtliche Grundlage bildet das Arbeitszeitgesetz. Hiernach dürfen Arbeitnehmer maximal acht Stunden an allen Tagen außer am Sonntag und damit höchstens 48 Stunden in der Woche arbeiten. Die Tagesarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden erhöht werden – aber nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden werktäglich gearbeitet wird.

 

Grundsätzlich gilt also: Niemand schuldet dem Arbeitgeber eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. In Notfällen darf der Chef einen Mitarbeiter in seiner Freizeit stören. Etwa wenn die Kollegen nicht arbeiten können, weil ihnen ein wichtiges Passwort fehlt. Aber auch in diesem Fall gilt: Besser zunächst eine SMS schreiben und nur im Notfall anrufen! 

 

 

Vollständige Pressemeldung bei Das.de.

 

Dazu empfehle ich noch meinen zeitlosen Artikel zur Entschleunigung der Arbeit bei Suite101.de.

 

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Kommentare: 4
  • #1

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  • #4

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